Die Gastfamilie muss ihr Au-pair Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versichern.
Die Au-pair Versicherung wird von den Gasteltern bezahlt und gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland.
Die Au-pair Versicherung kann bei einer Vermittlung direkt über uns bezogen werden.
Die von Ihnen gewünschte Au-pair Versicherung von der Büro Dr. Walter GmbH können direkt über unsere Agentur angefordert sowie online abgeschlossen werden, oder Sie erhalten diese auf Wusch mit den Vermittlungsunterlagen zugesandt.
Büro Dr. Walter GmbH: Au Pair Versicherungen für Au-Pair in Deutschland, Österreich und für Au-Pair im Ausland
Informationen zu den Versicherungsangeboten von Dr. Walter:
Versicherungsleistungen für Au Pair in Deutschland im
Überblick
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Au-pair Versicherung
Unkomplizierte Handhabung: das Ausfüllen eines Antrages für Au-pair Versicherung entfällt.
Vorläufige Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei offiziellen Stellen.
Es besteht immer Versicherungsschutz ab Einreise, d.h. keine zusätzlich entstehende Kosten durch Schadenfälle zwischen Einreisedatum und Versicherungsbeginn.
Keine Vorauszahlung der Versicherungsprämie: Die Abbuchung erfolgt erst nach der Einreise monatlich. Findet die Einreise nicht statt, fallen keine Kosten für die Gastfamilie an.
Das Ausfüllen eines gesonderten Antrages für Au-pair Versicherung ist nicht notwendig. Die notwendigen Daten werden von der A.A. Natascha an die Büro Dr. Walter GmbH weitergeleitet.
Informationen im Internet: www.au-pair-plus.de