Au-pair in Deutschland

Au-pair Mädchen - Informationen für Au-pair

Voraussetzungen für einen Au-Pair-Aufenthalt

Au-pair Mädchen sollen bei Visumbeantragung 18 - 26 Jahre alt sein

Erstmaliger Deutschland-/Auslandsaufenthalt mit Au-Pair-Visum

Mindestens Grundkenntisse der Deutschen Sprache

Aufenthaltsdauer mindestens 6 bis maximal 12 Monate

Gesundheitszeugnis

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 2 Jahren

Da das Au-Pair Mädchen sich in erster Linie um die Kinderbetreuung kümmern soll, muss es kinderlieb sein und gerne mit Kindern zusammen sein. Von Vorteil sind praktische Erfahrungen in Babysitting, Jugendarbeit. (z.B. durch ein Praktikum in einem Kindergarten)

Visumspflicht: Au-Pairs benötigen für die Einreise nach Deutschland einen Reisepass und eine Einreisegenehmigung - Visum.

Die Einreiseigenehmigung ist ein spezielles Visum für Au-Pairs, welches das Au-Pair Mädchen bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder bei einem Konsulat in seinem Heimatland beantragen muss.

Au-pair Mädchen sollen folgende Voraussetzungen für einen Au-Pair-Aufenthalt erfüllen:

Sie sollen bei Visumbeantragung mindestens 18 Jahre und höchstens 26 Jahre alt sein.

Sie dürfen nur einmal als Au-pair-Mädchen in Deutschland tätig sein, max. 12 Monate lang.

Au-pair Mädchen müssen über mindestens Grundkenntnisse der Deutschen Sprache verfügen. Am besten sollen sie ein Goethe-Institut-Zertifikat "Start Deutsch 1" verfügen. Informationen darüber finden Au-pair Mädchen hier:

www.goethe.de

Und hier:

www.amazon.de

Aufenthaltsdauer in Deutschland beträgt mindestens 6 bis maximal 12 Monate. Es gibt aber wenige Gastfamilien, die ein Au-pair Mädchen für nur 6 Monate einladen möchten. 95% aller Gastfamilien wollen Au-pair Mädchen für 12 Monate einladen, damit Kinder sich nicht immer wieder an das neue
Au-pair Mädchen gewöhnen müssen.

Vor der Einreise nach Deutschland muss Au-pair Mädchen ein Gesundheitszeugnis bei ihrem Arzt bekommen. Hier finden sie eine Vorlage für Gesundheitszeugnis:

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Med.pdf
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Au-pair Mädchen müssen einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 2 Jahren besitzen.

Au-Pair Mädchen aus Russland, Ukraine, Kirgizstan u.z.w. benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Hier finden Sie Informationen über die Deutschen Konsulate in Russland:

www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/0-botschaft.html


Informationen für Au-pair-Mädchen:

Visa:

www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-sonst/seite-au-pair.html

Au-pair Mädchen können diese Informationen als PDF Datei hier herunterladen:

www.germania.diplo.de/contentblob/3528350/Daten/971474/mbaupair.pdf

Zur Beantragung eines Visums wird unbedingt ein Vertrag über die Au-Pair-Tätigkeit in Deutschland zwischen dem Au-Pair Mädchen und der Gastfamilie benötigt. Diesen Vertrag wird Aupair-Agentur Natascha dem Au-pair Mädchen per Post zu schicken.

Au-pair-Mädchen aus der Ukraine finden Informationen über die Visum-Beantragung hier (Au-pair Mädchen bekommen vor der Einreise in Deutschland ein Nationales Visum, das in Deutschland in Schengen-Visum getauscht und auf 12 Monate verlängert wird):

www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visa__KII/0-Visa__KII.html

Au-pair-Mädchen aus Kirgizstan finden Informationen über die Visum-Beantragung hier (Au-pair Mädchen bekommen vor der Einreise in Deutschland ein Nationales Visum, das in Deutschland in Schengen-Visum getauscht und auf 12 Monate verlängert wird):

www.bischkek.diplo.de/Vertretung/bischkek/de/Visumbestimmungen/Visumbestimmungen.htm

Wir wünschen allen unseren Au-pair Mädchen einen schönen Aufenthalt in Deutschland!