AGB Au-Pair-Vermittlung

 

§1 Pflichten des Vermittlers


Der Vermittler verpflichtet sich gegenüber der Gastfamilie zur Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen:


1. Information der Gastfamilie über die bestehenden Au-Pair - Bedingungen und die Aufnahmemodalitäten eines Au-Pairs ( s. Info - Broschüre des Arbeitsamtes).

2. Aushändigung von Bewerbungsunterlagen der Au-Pair -Bewerbern ( Fragebogen, persönlicher Brief, Foto, etc.).
3.Unterstützung bei der Abwicklung der Einladeformalitäten. Aupair-Agentur-Natascha ist nicht Verantwortlich für die Visum-Erteilung durch die Behörden und kann die Erteilung des Visums nicht beschleunigen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann sich die Gastfamilie mit der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnortes in Deutschland in Verbindung setzen.
4. Der Vermittler wird die Gastfamilie und das Au-Pair betreuen, solange das Au-Pair bei der Familie wohnt: Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung, Beratung bei der Auswahl der Sprachschule, Tel.Nr.- Austausch, telefonische Erreichbarkeit in Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten, Au-Pair - Treffen, etc. Bei unlösbaren Problemen zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair wird sich der Vermittler bemühen zu helfen und ggf. sich um die Vermittlung eines neuen Au-Pairs kümmern.

§2 Pflichten der Gastfamilie.


Die Gastfamilie hat die Merkblätter: Au-pair-info für deutsche Gastfamilien (Bundesanstalt für Arbeit) gelesen und verpflichtet sich die darin enthaltenen Bedingungen einzuhalten. Diese betreffen insbesondere folgende Punkte:


1. Die Einhaltung einer max. Arbeitszeit von 30 Wochenstunden des Au-Pair- Bewerbers.
2. Die zur Verfügungsstellung eines separaten Zimmers im Haushalt der Gastfamilie für das Au-Pair.
3. Die Zahlung eines Taschengeldes an das Au-Pair in Höhe von mind. 280,- EUR monatlich.
4. Berücksichtigung des Besuches der Sprachschule im Wochenplan.
5. Die Gewährung eines vierwöchigen Urlaubs für das Au-Pair bei Weiterzahlung des Taschengeldes bei einem einjährigen Aufenthalt. Bei kürzeren Aufenthalten entsprechend.
6. Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Au-Pair sofort nach dessen Ankunft in Deutschland (innerhalb einer Woche) bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden, beim Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis zu beantragen, und das Visum des Au-Pairs zu verlängern. Alle damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gastfamilie.
7. Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Au-Pair gegen Krankheit und Unfall hinreichend zu versichern.
8. Die Gastfamilie verpflichtet sich, dem Vermittler das Datum der Ankunft und der Abreise des Au-Pairs schriftlich mitzuteilen.


§3 Gebühren


1. Bei Abschluss eines Vertrages wird je nach gewünschter Laufzeit des Au-Pair-Aufenthaltes eine gestaffelte Gebühr erhoben. Wird eine Laufzeit von 6 Monaten beabsichtigt, beträgt die Gebühr Monaten 240 €, bei zwölf Monaten 420 €. Die Vermittlungsgebühr wird nach Erteilung des Visums fällig.
2. Bei dem o.g. Betrag handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung. Sie ist unabhängig davon, ob das Au-Pair Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
3. Wenn seitens des Auftraggebers die Vermittlung aus irgendeinem Grund nicht mehr gewünscht werden, wird die Au-Pair-Agentur Natascha schnellstens schriftlich informiert.
Sollte das Au-Pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Stelle nicht antreten, hat die Gastfamilie das Recht, eine Nachvermittlung zu erhalten. Wird eine Nachvermittlung nicht gewünscht, erstatten wir 50% des bezahlten Betrages. Die längere Bearbeitungszeit des Visums durch die deutschen Behörden zählt nicht als Grund. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art stehen der Gastfamilie nicht zu.
4. Wenn die Gastfamilie vor dem Eintreffen des Au-Pairs den Vertrag kündigt, werden 100,- EUR erstattet.


§4 Haftung


1. Eine Haftung des Vermittlers für Schäden der Gastfamilie, welche im Rahmen des Beschäftigungsvertrages mit dem Au-Pair entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Bei Auswahl von geeigneten Bewerbern ist der Vermittler auf die Angaben der jeweiligen Bewerber angewiesen. Der Vermittler kann gegenüber der Gastfamilie für die Richtigkeit der Angaben keinerlei Haftung übernehmen. Die Familie soll sich durch vorherige Kontaktaufnahme mit dem Au-Pair von der Richtigkeit der Angaben überzeugen.
3. Soweit der Vermittler gleich aus welchem Grund durch seine Vermittlungstätigkeit einen Schaden der Gastfamilie verursacht, haftet er für diesen dem Grunde nach nur für vorsätzlich verursachte Schäden.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Au-Pair-Agentur keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-Pair-Bewerber und der Gastfamilie übernimmt. Das Au-Pair steht in keinem juristischen Verhältnis zur Au-Pair-Agentur und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung eines Au-Pairs in die Gastfamilie. Sollte trotz aller Bemühungen keine Vermittlung zustande kommen, können daraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


§5 Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Bestimmung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtskräftigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam, wenn die Gastfamilie ein neues Au-Pair über Au-Pair Agentur Natascha aufnimmt und kein anderer Vertrag abgeschlossen wird.
4. Als Gerichtsstand wird Iserlohn vereinbart.
5. Auf die Rechtskräftigkeit der Parteien aus diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


§6 Sonstiges


1. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich die Gastfamilie damit einverstanden, dass ihre persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlung weitergegeben werden.
2. Die Gastfamilie erklärt insbesondere, durch den Vermittler darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass eine Au-Pair-Beschäftigung nur mit einem gültigen Au Pair Visum und einer Arbeitserlaubnis möglich ist. (Es gilt für alle visumpflichtigen Ländern.) Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist strafbar.
3. Alle kostenlosen Leistungen der Aupair-Agentur-Natascha sind freiwillig und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
4. Beiden Parteien ist es bekannt, dass es sich bei der Leistung der Au-pair Aupair-Agentur-Natascha um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit Eintreffen des Au-pairs in der Gastfamilie abgeschlossen. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.
5. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au Pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung die nicht Vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen.
Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.
6. Angaben die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Photos Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gegeben werden sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.
7. Auch unvorhergesehene Komplikationen, wie z.B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visums Angelegenheiten, haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr. Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumsablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können.
8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch ansteckende Krankheiten des Au-pairs entstehen. (Wir empfehlen dem Auftraggeber sofort nach Ankunft des Au-pairs in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen zu lassen).
9. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die das Au Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen die das Au Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.