Au-pair Mädchen sollen bei Visumbeantragung 18 - 26 Jahre alt sein
Erstmaliger Deutschland-/Auslandsaufenthalt mit Au-Pair-Visum
Mindestens Grundkenntisse der Deutschen Sprache
Aufenthaltsdauer mindestens 6 bis maximal 12 Monate
Gesundheitszeugnis
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 2 Jahren
Da das Au-Pair Mädchen sich in erster Linie um die Kinderbetreuung kümmern soll, muss es kinderlieb sein und gerne mit Kindern zusammen sein. Von Vorteil sind praktische Erfahrungen in Babysitting, Jugendarbeit. (z.B. durch ein Praktikum in einem Kindergarten)
Visumspflicht: Au-Pairs benötigen für die Einreise nach Deutschland einen Reisepass und eine Einreisegenehmigung - Visum.
Die Einreiseigenehmigung ist ein spezielles Visum für Au-Pairs, welches das Au-Pair Mädchen bei der zuständigen Deutschen Botschaft oder bei einem Konsulat in seinem Heimatland beantragen
muss.
Sie sollen bei Visumbeantragung mindestens 18 Jahre und höchstens 26 Jahre alt sein.
Sie dürfen nur einmal als Au-pair-Mädchen in Deutschland tätig sein, max. 12 Monate lang.
Au-pair Mädchen müssen über mindestens Grundkenntnisse der Deutschen Sprache verfügen. Am besten sollen sie ein Goethe-Institut-Zertifikat "Start Deutsch 1" verfügen. Informationen darüber finden
Au-pair Mädchen hier:
www.goethe.de
Und hier:
www.amazon.de
Aufenthaltsdauer in Deutschland beträgt mindestens 6 bis maximal 12 Monate. Es gibt aber wenige Gastfamilien, die ein Au-pair Mädchen für nur 6 Monate einladen möchten. 95% aller Gastfamilien
wollen Au-pair Mädchen für 12 Monate einladen, damit Kinder sich nicht immer wieder an das neue
Au-pair Mädchen gewöhnen müssen.
Vor der Einreise nach Deutschland muss Au-pair Mädchen ein Gesundheitszeugnis bei ihrem Arzt bekommen. Hier finden sie eine Vorlage für Gesundheitszeugnis:
Au-pair Mädchen müssen einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 2 Jahren besitzen.
Au-Pair Mädchen aus Russland, Ukraine, Kirgizstan u.z.w. benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Hier finden Sie Informationen über die Deutschen Konsulate in
Russland:
www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/0-botschaft.html
Informationen für Au-pair-Mädchen:
Visa:
www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-sonst/seite-au-pair.html
Au-pair Mädchen können diese Informationen als PDF Datei hier herunterladen:
www.germania.diplo.de/contentblob/3528350/Daten/971474/mbaupair.pdf
Zur Beantragung eines Visums wird unbedingt ein Vertrag über die Au-Pair-Tätigkeit in Deutschland zwischen dem Au-Pair Mädchen und der Gastfamilie benötigt. Diesen Vertrag wird Aupair-Agentur
Natascha dem Au-pair Mädchen per Post zu schicken.
Au-pair-Mädchen aus der Ukraine finden Informationen über die Visum-Beantragung hier (Au-pair Mädchen bekommen vor der Einreise in Deutschland ein Nationales Visum, das in Deutschland in
Schengen-Visum getauscht und auf 12 Monate verlängert wird):
www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visa__KII/0-Visa__KII.html
Au-pair-Mädchen aus Kirgizstan finden Informationen über die Visum-Beantragung hier (Au-pair Mädchen bekommen vor der Einreise in Deutschland ein Nationales Visum, das in Deutschland in
Schengen-Visum getauscht und auf 12 Monate verlängert wird):
www.bischkek.diplo.de/Vertretung/bischkek/de/Visumbestimmungen/Visumbestimmungen.htm
Wir wünschen allen unseren Au-pair Mädchen einen schönen Aufenthalt in Deutschland!