Au Pair Kosten können von der Steuer abgesetzt werden und es gibt zwei Möglichkeiten, dies zu tun:
1. Kinderbetreuungskosten:
Darunter fallen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung Ihrer Kinder entstehen. Es werden 80% der Kosten berücksichtigt und es können maximal 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Um Kinderbetreuungskosten absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 14 Jahre alt.
- Es ist Ihr leibliches Kind oder ein Pflegekind.
- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Wenn Ihr Au-pair auch im Haushalt hilft, gehören diese Ausgaben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. In diesem Fall können Sie 20% der Kosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro von der Steuer absetzen. Das bedeutet für Sie einen Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro.
Wenn Ihr Au Pair sowohl die Kinderbetreuung als auch leichte Hausarbeiten übernimmt, müssen Sie die Gesamtkosten aufteilen. Ein Blick in den Au-pair-Vertrag zeigt Ihnen, wie viel Arbeitszeit für welche Aufgaben vorgesehen ist. Enthält der Vertrag keine Angaben dazu, geht das Finanzamt von einem Verhältnis von 50/50 aus. In unseren Aupair-Verträgen steht: „Anteil Kinderbetreuung 80%, Anteil hauswirtschaftliche Tätigkeiten 20%“.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Au-pair-Verhältnis weder um eine geringfügige Beschäftigung noch um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Vielmehr handelt es sich um ein „Betreuungsverhältnis besonderer Art“, für das keine Sozialabgaben oder Pauschalsteuern zu zahlen sind.
Weitere Informationen zu den absetzbaren Kosten für Au-pair-Mädchen finden Sie unter: https://www.au-pairx.de/f%C3%BCr-gastfamilien/au-pair-vermittlung-verfahren/ :
Welche Kosten kommen monatlich auf mich zu?
· Taschengeld für Au-pair Mädchen: 280,- EUR
· Unfall-, Haftpflich und Krankenversicherung für Au-Pair: 38,- EUR
· Monatsfahrkarte (freiwillige Leistung der Familie) : ca. 45,- EUR
· Gebühr für den Deutschkurs: max. 70,- EUR pro Monat
· Unterkunft und Verpflegung: ca. 200,- EUR
· Kosten für eine Aufenthaltsgenehmigung des Au pairs bzw. deren Verlängerung (nur einmal): ca. 90 EUR (je nach Kommune)
Fast alle Au-Pair-Kosten sind absetzbar (ca. 650 - 850 Euro monatlich).
Damit man das Taschengeld für ein Au Pair von der Steuer absetzen kann, muss dieses auf ein Konto überwiesen werden – eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt!
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