So läuft das Vermittlungs-Verfahren
Was sollten Sie zunächst tun?
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus.
Kostet dies gleich etwas?
Nein! Natürlich nicht. Sie bekommen die gewünschten Bewerbungsunterlagen kostenlos und unverbindlich nach Eintreffen des Vermittlungsantrages von uns zugeschickt.
Wie früh muss man sich um ein Au-pair bemühen?
Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch. Bitte beginnen Sie mit der Suche nach einem Au-pair mindestens 2 bis 3 Monate vor dem gewünschten Antrittstermin.
Was passiert mit Ihrem Antrag?
Wir senden Ihnen die kompletten Bewerbungsunterlagen der Mädchen zu, die Sie aus unserer Au-pair-Galerie ausgesucht haben. Oder: Sie geben Ihre Vorstellungen an und wir unterbreiten Ihnen mehrere Vorschläge. Nun können Sie in aller Ruhe auswählen, welches Mädchen Sie in Ihre Familie einladen möchten. Konnten Sie unter den vorgeschlagenen Bewerberinnen kein passendes Au-pair-Mädchen finden, teilen Sie uns dies kurz mit. Sie erhalten dann neue Unterlagen.
Wie geht es weiter, wenn Sie ein passendes Au-pair gefunden haben?
Teilen Sie uns den Namen Ihres ausgewählten Au-pairs so schnell wie möglich mit. Wir setzen uns mit dem Mädchen in Verbindung um anzufragen, ob auch sie gerne in Ihrer Familie tätig sein möchte. Sie werden von uns umgehend über die Entscheidung des Au-pairs informiert.
Wie schließen Sie einen Au-pair-Vertrag ?
Sobald sich die Gastfamilie für ein Au Pair entschlossen hat, das Au Pair mit der Gastfamilie einverstanden ist wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Au-Pair-Agentur Natascha unterschrieben.
Wann ist die Vermittlungsprovision fällig?
Nach dem Visumerhalt wird in Abhängigkeit von dem gewünschten Au-Pair-Aufenthalt eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr beträgt: bei 3 Monaten - 180,- EUR; bei 6 Monaten - 240,- EUR; bei 12 Monaten - 380, - EUR.
Wie erhält Ihr Au-pair ein Visum?
Ihr zukünftiges Au-pair Mädchen beantragt mit dem Einladungsschreiben das Visum bei der jeweiligen Botschaft / Konsulat. Wir setzen uns ebenfalls mit den zuständigen Behörden in Verbindung, so daß ein reibeungsloses Visumverfahren stattfinden kann.
Vertragskündigung vor dem Eintreffen eines Au-Pairs
Sollte das Au-pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Stelle nicht antreten, finden wir für Sie ein anderes Au-Pair oder wir erstatten Ihnen 50% des bazahlten Betrages. Nicht als Grund zählt hierbei eine längere Bearbeitungszeit des Visums durch die deutschen Behörden.
Wenn die Gastfamilie vor dem Eintreffen des Au-Pairs den Vertrag kündigt, werden 100,- Euro erstattet.
Was ist, wenn Probleme mit dem Au-pair auftauchen?
Ist das Au-pair in Ihrer Familie tätig, stehen wir sowohl für das Au-pair als auch für Sie weiterhin als Anlaufstelle zur Verfügung, falls Fragen auftauchen sollten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Können Sie sich, falls notwendig früher als vorgesehen vom Au-pair trennen?
Möchten Sie sich vor Ablauf der vereinbarten Zeit von Ihrem Au-pair trennen, so sollte dies in gegenseitigem Einvernehmen geschehen. Bitte informieren Sie uns umgehend schriftlich in einem solchen Fall, auch wenn Sie unsicher sind, sollten Sie mit uns sprechen. Wir finden sicher eine geeignete Lösung für beide Seiten. Eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ist einzuhalten.
Erfolgt die Trennung innerhalb 4 Wochen nach Ankunft des Au-pairs und können wir das Mädchen in eine neue Gastfamilie vermitteln, so sind wir bereit, Ihnen kostenlos eine Neuvermittlung zu gewähren.
Kann das Au-pair Verhältnis auch verlängert werden?
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair Aufenthalt nur für 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au-pair kann jedoch danach in ein anderes Land als Au-pair gehen.
Welche Kosten kommen monatlich auf Sie zu?
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Taschengeld Au-pair Mädchen
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260,- EUR
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Krankenversicherung
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ca. 35,- EUR
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Monatsfahrkarte
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ca. 45,- EUR
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Unterkunft und Verpflegung
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ca. 200,- EUR
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Gebühr für Visumverlängerung (nur einmal)
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ca. 110,- EUR
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Was leistet das Au-pair ?
30 Stunden pro Woche ( 6 x 5 Std.) Mithilfe bei der Kinderbetreuung und der Hausarbeit. 2-3 mal pro Woche abendliches Babysitting.
Details finden Sie im Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit.
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